Allgemeine Geschäftsbedingungen der Palatum Feinkost e.K.
Wir erbringen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
§ 1 Zustandekommen des Vertrags
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 1 Woche ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware annehmen. Kein Mitarbeiter ist befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen.
§ 2 Preise, Zahlungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Die Übernahme einer Lieferverpflichtung ist, soweit nicht ausdrücklich anders bestätigt, gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten.
(2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(5) Wir sind unabhängig von einer anders lautenden Tilgungsbestimmung des Käufers berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers anzurechnen. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren.
§ 3 Lieferzeit
(1) Verbindliche Liefertermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(2) Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus.
(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) haben wir, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, selbst bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
§ 4 Gewährleistung, Haftung
(1) Bei den von uns vertriebenen Produkten handelt es sich um Frischprodukte, die nach gesetzlichen Bestimmungen und europäischen Richtlinien einer ständigen Kontrolle und Qualitätssicherung bedürfen. Werden diese Betriebsaufbewahrungs- und Verkaufsanweisungen durch den Käufer nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile der Produkte ausgetauscht oder zusätzliche Materialien hinzu gegeben, die nicht unseren Qualitätsspezifikationen für das jeweilige Produkt entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(2) Der Verderb von Waren ist nur dann ein Mangel, wenn dieser trotz ordnungsgemäßer Lagerung und Verarbeitung der Ware eintritt, bevor dies bei Sachen gleicher Art zu erwarten ist. Im Zweifel gilt das auf der Verpackung angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum als vereinbarte Beschaffenheit, soweit der Käufer die gelieferte Ware insoweit ohne Rüge gemäß Ziffer (3) abnimmt.
(3) Der Käufer hat die gelieferte Ware bei deren Erhalt unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen erkennbarer oder erkannter Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese Mängel nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Mangelhafte Produkte sind auf unseren Wunsch unverzüglich an uns zurückzusenden, wobei wir die Kosten des Rücktransportes tragen.
(4) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Lieferort verbracht wurde.
(5) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(6) Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich Ansprüche wegen entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen, soweit es sich beim Käufer um keinen Verbraucher handelt. Bei Verbrauchern sind die Ansprüche jedoch der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(7) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt generell nicht für Personenschäden oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ebenfalls nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, ist unsere Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden bleibt ausgeschlossen.
(8) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(9) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Kaufsache an die den Transport ausführende Person, soweit es sich beim Käufer um keinen Verbraucher handelt. Hiermit ist weder eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Zusicherung verbunden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 6 Erfüllungsort, Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
(2) Die Gefahr geht mit ordnungsgemäßer Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person über, auch wenn wir den Transport selbst ausführen.
(3) Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(4) Auf schriftlichen Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 7 Sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.